Wie werde ich Mitglied?

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, sofern sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Ziele des Vereins bejaht,

  • schriftlich beim Vorstand des Vereins die Aufnahme beantragt.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann der/die Betroffene die Mitgliederversammlung anrufen.

Der Vorstand kann einstimmig auch juristische Personen als Mitglieder aufnehmen. Ein solches Mitglied muß dem Vorstand eine natürliche Person benennen, die es bei der Mitgliederversammlung vertritt. Es hat dort eine Stimme. Im übrigen gilt Absatz 1 entsprechend. Bei der Aufnahme eines Mitglieds, das juristische Person ist, setzt der Vorstand den Mitgliedsbeitrag individuell fest.

Die Mitgliedschaft ist weder bei natürlichen noch bei juristischen Personen an einen Wohnsitz oder Sitz in Berlin oder Brandenburg gebunden.

Aufnahmeantrag

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an Tony Krönert:

  • per Post: Deutsch-Rumänische Gesellschaft e.V., c/o Herrn Tony Krönert, Wilhelm-Gericke-Str. 17a, 13437 Berlin

  • per e-Mail: tony-kroenert@deruge.org

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird beendet

  • freiwillig durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand oder

  • durch Ausschluss.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn

  • es den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt oder in sonstiger Weise durch sein Verhalten dem Ansehen des Vereins Schaden zufügt oder

  • es mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages mehr als zwölf Monate im Rückstand ist.

Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand und ist dem ausgeschlossenen Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann der/die Betroffene auf der nächsten Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen. Erscheint das betroffene Mitglied nicht zu der Verhandlung, so kann über den Ausschluss in seiner Abwesenheit entschieden werden.

Ehrenmitgliedschaft

Zum Ehrenmitglied kann der Vorstand jede Person ernennen, die sich um den Verein und die Förderung seiner Ziele in besonderer Weise verdient gemacht hat.

Die Ernennung bedarf der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung.

Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit und können beratend im Verein mitwirken.