Die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA), 2019 formal gegründet, soll im Herbst 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird vor allem mit der Verfolgung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU befasst sein, also z.B. mit dem illegalen „Abzweigen“ von EU-Fördermitteln für andere Zwecke als die, für die sie gedacht sind. Für später kommt eine Erweiterung des Aufgabenbereichs in Betracht, etwa auf die Verfolgung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität und von internationalen Formen des Terrorismus.
Erste Leiterin der Behörde, also erste Europäische Generalstaatsanwältin, ist die Rumänin Laura Codruța Kövesi. Sie hat sich bei der Besetzung des Amtes mit Rückendeckung des Europäischen Parlaments gegen starke Konkurrenz vor allem aus Frankreich durchgesetzt und – was als Kuriosum gelten kann – auch gegen ihre eigene Regierung. Laura Codruța Kövesi hat sich in Rumänien als langjährige Leiterin der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft „DNA“ (Direcția Națională Anticorupție) einen Namen, aber auch zahllose Feinde gemacht.
Referent:
Alexander Roth, DRG