Presseerklärung

Leserbrief
zur Entlassung der Chefin der rumänischen Antikorruptionseinheit der Staatsanwaltschaft (DNA), Laura Codruţa Kövesi

Sie haben dankenswerterweise erneut und ausführlich über die Machenschaften berichtet, mit denen die von „Sozialdemokraten“ geführte Regierung Rumäniens schon seit längerem dabei ist, den Rechtsstaat auszuhebeln. Leider konnte nach einem Urteil des Verfassungsgerichts Präsident Klaus Johannis die Entlassung der couragierten Chefin der Antikorruptionsbehörde (DNA), Laura Kövesi, durch die rumänische Regierung nicht verhindern. Das ist ein schwerer Rückschlag für die Korruptionsbekämpfung in Rumänien!

Dieser neuerliche Skandal sollte für die EU-Kommission in Brüssel Anlass sein, über den sog. „Kontroll-und Überprüfungsmechanismus“ endlich einzugreifen und nicht – wie in Ungarn und Polen – zuzulassen, dass die Justiz der Politik untergeordnet wird!
Die auf die Korruptionsbekämpfung spezialisierte Staatsanwaltschaft DNA kann auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken – nicht zuletzt dank des energischen Durchgreifens ihrer Chefin: 2017 hat die Behörde in fast 1.000 Fällen Anklage erhoben. Ein Drittel betraf Personen in öffentlichen Führungspositionen, darunter drei Minister und fünf Abgeordnete. Von 11.000 Fällen haben ihre Mitarbeiter inzwischen 3.800 abgeschlossen. 2016 waren über 870 von der DNA wegen Korruptionsdelikten Angeklagte rechtskräftig verurteilt worden, der Anteil der Freisprüche lag bei 10 Prozent.

Gerade wegen ihres unerschrockenen Vorgehens gegen korrupte Politiker wurde Frau Kövesi nun zu Fall gebracht – von einer Regierung, die der wegen Amtsmissbrauch gerade zu dreieinhalb Jahren verurteilte Vorsitzende der Regierungspartei PSD, Liviu Dragnea, dirigiert.
Die Deutsch-Rumänische Gesellschaft sieht es als einer ihrer Aufgaben an, den Ruf Rumäniens in der deutschen Öffentlichkeit zu verbessern. Die Korruptionsbekämpfung der DNA unter Leitung von Frau Kövesi hat es uns leicht gemacht, zu zeigen, dass Rumänien erhebliche Fortschritte auf diesem Gebiet gemacht hat.

Wir hoffen, dass die Rumänen nicht verzagen, sondern wie schon seit Monaten weiter auf die Straße gehen, um mit unerschrockenen und hartnäckigen Demonstrationen gegen Korruption und Amtsmissbrauch zu protestieren – und gegen die Politiker, deren Hauptsorge ist, sich vor Strafverfolgung zu schützen.

Berlin,den 11.07.2018
V.i.S.d.P. Deutsch-Rumänische Gesellschaft e.V. DRG
c/o Dr. Gerhard Köpernik, gerhard_koepernik(a)deruge.org

Presseerklärung

Zum Ausgang der Präsidentschaftswahl in Rumänien erklärt der Vorsitzende der Deutsch-Rumänischen Gesellschaft (Berlin), Dr. Gerhard Köpernik:

Mit der Wahl von Klaus Johannis zum Präsidenten Rumäniens hat das rumänische Volk gezeigt, dass es

  • trotz großen generellen Misstrauens gegenüber Politikern fest zur Demokratie steht: Die Wahlbeteiligung war mit mehr als 60 % erfreulich hoch (auch wenn Auslandsrumänen der Wahlgang erschwert wurde)
  • gegenüber Angehörigen von Minderheiten offen ist: Es hat eine Persönlichkeit zum Präsidenten gewählt hat, die zur Minderheit der Deutschen und Protestanten gehört.
  • eine aktivere Bekämpfung der Korruption und eine Stärkung der Justiz wünscht: Beides hatte sich Johannis auf die Fahnen geschrieben
  • einen sachbezogenen Stil – ohne Lügen, Intrigen und Tricks – in der politischen Auseinandersetzung befürwortet: Dafür steht Johannis.

Wenn es Johannis gelingt, seine Vorstellungen durchzusetzen, wird

  • die in Rumänien verbreitete Politikverdrossenheit schwinden,
  • die Hoffnung der rumänischen Jugend auf ein besseres Rumänien wachsen,
  • das Vertrauen von Auslandsinvestoren gestärkt, und die Wirtschaft neue Impulse erhalten,
  • der Ruf Rumäniens im Ausland verbessert.

Berlin, den 17.11.2014

V.i.S.P.: Deutsch-Rumänische Gesellschaft e.V. Marianne Theil (Vorstandsmitglied)
Tagesspiegel 6. Januar 2014

Presseerklärung

Diskussion “Armutszuwanderung” überdeckt wahre Probleme

Zur gegenwärtigen Debatte um die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren ab dem 01.01.2014 erklärt Dr. Gerhard Köpernik, Präsident der Deutsch-Rumänischen Gesellschaft:

Der öffentlichen Diskussion wird zunehmend der Stempel der “Armutszuwanderung” in das deutsche Sozialsystem aufgedrückt. Das ist unzulässige Panikmache, weil Bürger aus diesen EU-Staaten pauschal diskriminiert, fremdenfeindliche Vorurteile verstärkt, die tatsächlichen Probleme überdeckt und Bestrebungen von Politikern in Deutschland und anderen EU-Staaten gefördert werden, die darauf abzielen, das EU-Grundrecht auf Freizügigkeit einzuschränken.

  1. Rumänen und Bulgaren haben schon vor dem 01.01.2014 in Deutschland gearbeitet und somit in das deutsche Sozialsystem eingezahlt. Als Erntehelfer oder in der Altenpflege waren und sind sie nicht mehr wegzudenken. Auch Hochqualifizierte und Akademiker leisten bereits ihren Beitrag zur Behebung des Fachkräfteproblems in unserem Land. Qualifizierte, gebildete Rumänen und Bulgaren sind daher auf den deutschen Arbeitsmärkten hochwillkommen, werden aber möglicherweise durch die laufende Debatte abgeschreckt. Da die Ausbildung dieser Fachkräfte der rumänische und bulgarische Staat bezahlt hat, spart der deutsche Steuerzahler Millionen Euro.

  2. Ungelernte, unqualifizierte, ungebildete Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien geraten häufig in die Fänge von mafiösen „Vermittlern“ und sogenannten „Arbeitgebern“, die sich deren Unkenntnis und Hilflosigkeit zunutze machen. Sie werden ausgebeutet, indem sie „schwarz“ oder für einen unanständigen Hungerlohn arbeiten müssen. Die deutschen Gesetze müssen effizienter umgesetzt werden, damit skrupellose „Arbeitgeber“ nicht länger von der „Armutszuwanderung“ profitieren.

  3. Auf die deutschen Arbeitsmärkte wandern aber auch Bevölkerungsgruppen, die in Rumänien und Bulgarien in tiefster Armut leben und, wie die meisten Roma, in ihrem eigenen Land noch immer diskriminiert werden. Diese Zuwanderung kann zum Problem werden, wenn die Bildung und die Qualifikation mangelhaft und die Kenntnisse des kulturellen Zusammenlebens und der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland unzureichend sind. Bei der Integration dieser Gruppen müssen die Kommunen durch Bund, Länder und EU unterstützt werden.

  4. Auch die Regierungen in Rumänien und Bulgarien sind aufgefordert, mehr für die Integration der Roma in die Mehrheits-Gesellschaft zu tun. Für diesen Zweck fließen EU-Gelder in diese Länder. Deren Regierungen sollten endlich dafür sorgen, dass diese EU-Steuergelder tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

  5. Die vorige Bundesregierung hat versäumt, rechtzeitig zum 1. Januar 2014 die deutsche Sozialgesetzgebung mit der Sozialgesetzgebung in der EU abzustimmen, um eine Überdehnung der deutschen Sozialsysteme zu verhindern. Diese Aufgabe muss die neue Bundesregierung endlich angehen.

Berlin, den 6. Januar 2014

V.i.S.d.P. Vorstand der Deutsch-Rumänischen Gesellschaft -Dr. Gerhard Köpernik (Vorsitz) 0157 – 74 30 24 31 – Marianne Theil (Presse) 0172 – 30 75 75 9